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Wie funktioniert ein Vergabeverfahren?

Ein Vergabeverfahren folgt einem festen rechtlichen Ablauf — welche Verfahrensart gilt, hängt vom Auftragswert und vom Auftragsgegenstand ab.

Procurento Redaktion · Zuletzt aktualisiert: 16.09.2026

Ein Vergabeverfahren ist der rechtlich vorgeschriebene Ablauf, mit dem ein öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag vergibt. In Deutschland regeln das oberhalb der EU-Schwellenwerte das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, Teil 4) und die Vergabeverordnung (VgV); unterhalb der Schwellenwerte gelten die schlankere Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bzw. für Bauleistungen die VOB/A. Die konkreten Schwellenwerte legt die EU-Kommission alle zwei Jahre neu fest — die jeweils aktuellen Beträge stehen auf ted.europa.eu und bund.de.

Die wichtigsten Verfahrensarten

  • Offenes Verfahren: Jedes Unternehmen kann direkt ein Angebot einreichen — die häufigste Verfahrensart oberhalb der Schwellenwerte.
  • Nicht offenes Verfahren: Zweistufig — zuerst ein Teilnahmewettbewerb, dann werden nur ausgewählte Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
  • Verhandlungsverfahren (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb): Der Auftraggeber verhandelt die Angebotsinhalte mit den Bietern — nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
  • Wettbewerblicher Dialog: Für komplexe Vorhaben, bei denen die Lösung selbst erst im Dialog mit Bewerbern entwickelt wird.
  • Innovationspartnerschaft: Für die Entwicklung und den anschließenden Erwerb innovativer, am Markt noch nicht verfügbarer Leistungen.

Typischer Ablauf

  1. Bedarfsermittlung und Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber.
  2. Wahl der Verfahrensart und Bekanntmachung — auf TED oberhalb, national unterhalb der Schwellenwerte (siehe Öffentliche Ausschreibungen finden).
  3. Frist für Teilnahmeanträge und/oder Angebotsabgabe, elektronisch über eine eVergabe-Plattform.
  4. Prüfung der Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit).
  5. Wertung der Angebote nach den zuvor bekanntgemachten Zuschlagskriterien — in der Regel Preis und Qualität gewichtet, nicht allein der niedrigste Preis.
  6. Zuschlag und Vergabebekanntmachung; bei formalen oder inhaltlichen Verstößen ist eine Nachprüfung vor der zuständigen Vergabekammer und in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht möglich.

Für Anbieter ist der praktisch wichtigste Schritt die Auswertung der Vergabeunterlagen selbst — siehe Ausschreibungsunterlagen analysieren — sowie die vorgelagerte Entscheidung, ob sich eine Teilnahme überhaupt lohnt: siehe Bid/No-Bid-Entscheidung.

Informationsunterstützung von Procurento — keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Aussagen gelten ausschließlich die amtlichen Quellen und die jeweiligen Vergabe- bzw. Vertragsunterlagen.

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